Mittwoch, 20. Februar 2008

Datenschutz in social Network

Social Network and Data Protection

Dein Internet Image vs. professionelles Image

Sei nicht so freizügig im Internet mit deinen personenbezogenen Daten und Fotos.

* Willst du das dein Chef dich so sieht?
* Willst du dich blamieren?
* Willst du ein falsches Bild von deiner Persönlichkeit im Internet präsentieren?
* Was denkt deine Familie dann über dich?
und später deine Kinder und Enkelkinder?

Denn das Internet vergisst nichts!!

(Auch gelöschte Beiträge werden auf ewig in den Weiten des Internets auf Spiegel-Server bereit gestellt)

Daher z.B.: Drunken-Bilder von Partys sollten Tabu sein!


Tolle Party = Tolle Fotos.!!

Aber Sie sollten Sie sich gründlich überlegen, ob Sie diese Fotos auf eine Social-Network-Websiteein stellen.
Über das mittlerweile umfangreiche Angebot solcher Websites wie STUDIVZ oder w-k-w in Verbindung mit Suchmaschinen können Ihre Bekannten mit Ihnen in Kontakt auf nehmen. Durch den unzureichenden Datenschutz in der digitalen Welt wird möglicherweise auch Ihr Arbeitgeber in Dinge eingeweiht, die Sie ihm eigentlich nicht anvertrauen wollten.

Aber Achtung:
Laut einer Umfrage von CareerBuilder.com haben sich bereits 26 Prozent der Entscheidungsträger bei Personalfragen über eine Internetsuchmaschine Informationen über potenzielle Mitarbeiter besorgt. Mehr als ein Zehntel von ihnen gesteht ein, während eines Bewerbungsverfahrens auf Social-Network-Websites zurückzugreifen.

Und vielen Arbeitgebern gefällt nicht, was sie dort finden. Gut 50% der Personalchefs, die mithilfe von Suchmaschinen recherchiert hatten, stellte den betreffenden Bewerber aufgrund der Ergebnisse nicht ein. Von den Personalchefs, die Social-Network-Websites durchsuchten, fanden 63 Prozent negative Informationen, die sie veranlassten, den Bewerber auszusortieren.

Interessanterweise sind viele Kandidaten im Internet wesentlich ehrlicher als in ihrem Lebenslauf. 31 Prozent der Personalchefs gaben an, schon Bewerber disqualifiziert zu haben, nachdem sie in einer Internetrecherche falsche Angaben über deren Qualifikationen aufgedeckt hatten. Andere Ausschlussgründe waren:

*Schlechte Kommunikationsfähigkeit (25 %)
*Strafbare Handlungen (24 %)
*Üble Nachrede gegenüber früheren Arbeitgebern (19 %)
*Postings zum Konsum von Alkohol oder Drogen (19 %)
*Veröffentlichen vertraulicher Informationen von früheren Arbeitgebern (15 %)
*Falschangaben bei Fernbleiben vom Arbeitsplatz (12 %)
*Provokante oder anstößige Fotografien (11 %)
*Unprofessioneller Benutzername (8 %)

Das Internet muss nicht schaden
Im Internet Informationen über sich preiszugeben, kann die Jobsuche oder Karrierepläne möglicherweise behindern; es kann jedoch auch ein Mittel sein, um sich positiv von den Mitbewerbern abzuheben. Personalchefs gaben an, dass die folgenden Informationen aus dem Internet sie in ihrer Entscheidung für einen Bewerber bestärkten:

*Hintergrundinformationen, die die berufliche Qualifikation eines Bewerbers untermauerten (64 %)
*Weit gestreute Interessen, die ein stimmiges Bild des Bewerbers zeichneten (40 %)
*Überzeugende Kommunikationsfähigkeit (34 %)
*Professioneller Eindruck (31 %)
*Anzeichen dafür, dass das Persönlichkeitsprofil eines Bewerbers gut zur Unternehmenskultur passt (31 %)

So können Sie sicher sein, dass Ihre Online-Persönlichkeit Ihre Jobsuche nicht beeinträchtigt:

1. Veröffentlichen Sie auf Ihrer Website oder auf denen Ihrer "Freunde" keine Informationen, von denen ein potenzieller Arbeitgeber nichts wissen sollte. Abfällige Kommentare, unpassende oder freizügige Fotos, vulgärer Sprachgebrauch und anzügliche Witze werfen ein schlechtes Licht auf Sie.

2. Wählen Sie wenn möglich in Ihrem Netzwerkportal die Option "Privat" aus, sodass nur Ihre Freunde Ihr Profil lesen können. Und da Sie keinen Einfluss darauf haben, welche Kommentare von anderen auf Ihrer Seite hinterlassen werden, aktivieren Sie die Funktion zur Unterdrückung von Kommentaren. Vergessen Sie nicht, dass im Internet alles archiviert wird!

3. Treffen Sie entsprechende Vorkehrungen. Sehen Sie regelmäßig nach, welche Kommentare auf Ihrem Profil hinterlassen wurden, und überprüfen Sie, was die Suche nach Ihrem eigenen Namen mit einer Suchmaschine ergibt. Sollten Sie Informationen finden, die Ihrem beruflichen Erfolg schaden können, sorgen Sie dafür, dass diese entfernt werden – und überlegen Sie sich eine schlagfertige Antwort für den Fall, dass man Sie auf die "digitalen Entgleisungen" anspricht.

Vgl.: Rosemary Haefner, Vice President of Human Resources, CareerBuilder.com


Persönliche (peinliche) Hobbys gehen niemand was an !





Bei Datenschutz-Rechtlichen Problemen mit deutschen Blog- und www-Diensten ist der Datenschutzbeauftragte des jeweiligen Bundeslandes zuständig:
  • An die Aufsichtsbehörden für den so genannten nicht-öffentlichen Bereich wenden Sie sich, wenn es um Datenschutzbelange im privaten Wirtschaftsbereich geht (Unternehmen, Verbände, Selbständige usw. mit Ausnahme von Telekommunikations- und Postdienstunternehmen).


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit



Link zum BfDI

Link in Deutsch und Englisch
zum Datenschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wird auf Vorschlag der Bundesregierung vom Deutschen Bundestag für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt, einmalige Wiederwahl ist möglich. Die rechtliche Stellung des BfDI ergibt sich aus dem Bundesdatenschutzgesetz (in Verbindung mit dem Informationsfreiheitsgesetz). Danach ist der BfDI in der Ausübung seines Amtes fachlich unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Der Bundesregierung ist die Rechtsaufsicht übertragen, dem Bundesministerium des Innern die Dienstaufsicht; eine Fachaufsicht scheidet aus.

Der BfDI verfügt über eine eigene, beim Bundesinnenministerium angesiedelte Dienststelle. Bei der Führung seiner Dienststelle wird er unterstützt und vertreten vom Leitenden Beamten. Die Dienststelle des BfDI gliedert sich in acht Fachreferate, den Bereich Zentrale Aufgaben und die Pressestelle. Der Mitarbeiterstab des BfDI umfasst zur Zeit etwa 70 Personen.

Mit Unterstützung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leistet der BfDI einen Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung des Datenschutzes und der Informationsfreiheit auf nationaler und auf europäischer bzw. internationaler Ebene. Die Zuständigkeiten der ihm zuarbeitenden Fachreferate beziehen sich auf einzelne Behörden der Bundesverwaltung oder auf Aufgabenbereiche einzelner Ressorts der Bundesregierung. Im Vordergrund steht die Daten- und Informationsverarbeitung aller öffentlichen Stellen des Bundes, welche vom BfDI sowohl beraten als auch kontrolliert werden. Daneben hat der BfDI auch bestimmte nicht-öffentliche Stellen zu beraten und zu kontrollieren. Hierbei handelt es sich um die Telekommunikations- und die Postdienstunternehmen sowie um private Unternehmen, die unter das Sicherheitsüberprüfungsgesetz fallen. Darüber hinaus obliegt dem BfDI die gesetzliche Aufgabe, den Deutschen Bundestag und die Öffentlichkeit über wesentliche datenschutzrelevante Entwicklungen im privatwirtschaftlichen Bereich zu unterrichten.

Jedermann kann sich an den BfDI wenden, wenn er der Auffassung ist, dass die vorgenannten öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen sein Persönlichkeitsrecht bzw. sein Recht auf Informationszugang nicht hinreichend beachtet haben.

Zur Verbesserung des Datenschutzes und der Informationsfreiheit erteilt der BfDI – insbesondere im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren - Rat, gibt Empfehlungen und erstellt Gutachten und Berichte. Von besonderer Bedeutung ist sein Tätigkeitsbericht, den er alle zwei Jahre für den Deutschen Bundestag erstellt. Auch wird der BfDI nicht selten um Stellungnahmen in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und anderen Gerichten gebeten. Schließlich wirkt der BfDI in nationalen, europäischen und internationalen Gremien, Konferenzen und Arbeitskreisen mit. Hierzu gehören zum Beispiel die sog. Artikel-29-Datenschutzgruppe der Europäischen Union und die Aufsichtsgremien von Europol und Schengen.

Kontakt:

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, +49 (0) 228-81995-0
poststelle@bfdi.bund.de

Schutz personenbezogener Daten

Datenschutz = Schutz personenbezogener Daten



Datenschutz bezeichnet den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch. Der Begriff wurde auch verwendet für Schutz wissenschaftlicher und technischer Daten gegen Verlust oder Veränderung – und Schutz gegen Diebstahl dieser Daten. Heute bezieht sich der Begriff meist auf den Schutz personenbezogener Daten. Bei personenbezogenen Daten wurde er auch für Schutz vor „Verdatung“ verwendet.



Im englischen Sprachraum spricht man von „privacy“ (Schutz der Privatsphäre) und von „data privacy“ (Datenschutz im engeren Sinne). Im europäischen Rechtsraum wird in der Gesetzgebung auch der Begriff „data protection” verwendet.



Heute wird der Zweck des Datenschutzes darin gesehen, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird. Datenschutz steht für die Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Datenschutz will den so genannten gläsernen Menschen verhindern.
(vgl.: wikipedia)